Rechtsprechung
BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift
- openjur.de
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Zeitpunkt der Prüfpflicht; Auswirkung eines Verstoßes auf Wahlergebnis
- Bundesarbeitsgericht
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Zeitpunkt der Prüfpflicht - Auswirkung eines Verstoßes auf Wahlergebnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 2 S 2 BetrVGDV1WO, § 19 Abs 1 BetrVG
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Zeitpunkt der Prüfpflicht - Auswirkung eines Verstoßes auf Wahlergebnis - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verletzung der Prüfpflicht; Erweiterung der Kandidatenliste nach Einbringung von Stützunterschriften
- rewis.io
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Zeitpunkt der Prüfpflicht - Auswirkung eines Verstoßes auf Wahlergebnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verletzung der Prüfpflicht; Erweiterung der Kandidatenliste nach Einbringung von Stützunterschriften
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsratswahl: Pflicht des Wahlvorstands zur unverzüglichen Prüfung eingereichter Wahlvorschläge (möglichst vor Ablauf der Einreichungsfrist)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 28.07.2010 - 4 BV 80/10
- LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
- BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Papierfundstellen
- NZA 2013, 168
- DB 2012, 2816
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO) .
Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO;… 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO) .
Zu prüfen sind alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand unschwer erkennen kann; eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste entspricht nicht den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO) .
Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41, NZA 2012, 633 zu § 11 Abs. 1 DrittelbG; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .
Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt dies nach der Rechtsprechung des Senats dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) .
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04
Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (…BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO) .
Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41, NZA 2012, 633 zu § 11 Abs. 1 DrittelbG; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .
- BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114;… 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO) .
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10
Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft - …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41, NZA 2012, 633 zu § 11 Abs. 1 DrittelbG; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) . - BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72
Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt dies nach der Rechtsprechung des Senats dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) . - LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2011 - 9 TaBV 65/10 - werden zurückgewiesen. - BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91
Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Ob und inwieweit Gesichtspunkte von Treu und Glauben dem Durchgreifen der Anfechtung oder einzelner Anfechtungsgründe entgegenstehen, ist allein eine Frage der Begründetheit des Antrags (ebenso hinsichtlich des Anfechtungsrechts nach § 246 AktG durch einen Aktionär: BGH 15. Juni 1992 - II ZR 173/91 - zu I 2 b der Gründe, NJW-RR 1992, 1338) . - BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92
Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Ob und inwieweit Gesichtspunkte von Treu und Glauben dem Durchgreifen der Anfechtung oder einzelner Anfechtungsgründe entgegenstehen, ist allein eine Frage der Begründetheit des Antrags (ebenso hinsichtlich des Anfechtungsrechts nach § 246 AktG durch einen Aktionär: BGH 15. Juni 1992 - II ZR 173/91 - zu I 2 b der Gründe, NJW-RR 1992, 1338) . - BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand - …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Liegt aber ein zulässiger Antrag vor, muss das Gericht ohnehin allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, BAGE 22, 38) .
- BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste
Das Gericht ist dann auch gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, BAGE 22, 38; vgl. auch BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22) .Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., vgl. etwa BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) .
- BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen - …
Daraus ergibt sich zwar, dass der Wahlvorstand am letzten Tag der Einreichungsfrist Vorkehrungen treffen muss, um kurzfristig zusammentreten und eingehende Wahlvorschläge prüfen zu können, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26;… 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26;… 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich spätere Unterstützer von der Person und Anzahl der bereits vorhandenen Unterstützer beeinflussen lassen, ist ein unbeeinträchtigter Willensbildungsprozess nicht mehr möglich, wenn späteren Unterzeichnern gegenüber der Eindruck erweckt wird, die Liste in der Gestalt, wie sie ihnen präsentiert wird, werde bereits von einer bestimmten Anzahl von Personen oder bestimmten Personen unterstützt (offengelassen von BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 40 f.) .
Eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste genügt den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht (…vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 145, 120; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26;… 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27) .
Der Wahlvorstand ist gehalten, allen erkennbaren Problemen hinsichtlich der Gültigkeit von Wahlvorschlägen nachzugehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 27) , um eine Anfechtbarkeit der Wahl durch den Ausschluss objektiv ungültiger Vorschlagslisten zu vermeiden.
- BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11
Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags
§ 7 Abs. 2 WO ist eine iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG "wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren" (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 28) .Dies spräche dagegen, die Zustimmungserklärung des Wahlbewerbers als Unterzeichnung des gesamten Wahlvorschlags zu erachten (vgl. hierzu BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 27) .
- BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - …
Da ein zulässiger Wahlanfechtungsantrag vorliegt, muss der Senat allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) bzw. innerhalb der dreitägigen Nachfrist des § 8 Abs. 2 WO heilbare Mängel zu beseitigen.
Das ergibt sich schon daraus, dass die Regelung dazu dient, allen Einreichern von Wahlvorschlägen zu ermöglichen, tatsächlich gültige Vorschläge einzureichen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 28) .
- BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11
Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk
Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) . - BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15
Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch
Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11 - Rn. 39, BAGE 145, 225; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) . - BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - …
Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) . - BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge
Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) . - LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 TaBV 19/15
Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags
Zur Begründung hat das Arbeitsgericht - zusammengefasst - ausgeführt, der Wahlvorstand habe die "Alpha-Liste" nach der Rechtsprechung des BAG (18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 40) zu Recht zurückgewiesen.Dem obiter dictum des BAG im Beschluss vom 18.07.2012 (7 ABR 21/11 - Rn. 40) könne nicht uneingeschränkt gefolgt werden.
Nach der bereits vom Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des BAG (vgl. 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 40) spricht viel dafür, dass der Wahlvorstand die "Alpha-Liste" zu Recht zurückgewiesen hat, weil er bei der Prüfung dieser Liste festgestellt hat, dass die beiden Arbeitnehmer M und G ihre Stützunterschriften (erst) unter den fortlaufenden Nummern 62 und 69 geleistet haben, während sie als Bewerber auf der Vorschlagsliste unter den laufenden Nummern 8 und 9 eingetragen sind.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich spätere Unterstützer von der Person und Anzahl der bereits vorhandenen Unterstützer beeinflussen lassen, ist ein unbeeinträchtigter politischer Willensbildungsprozess nicht mehr möglich, wenn späteren Unterzeichnern gegenüber der Eindruck erweckt wird, die Liste in der Gestalt, wie sie ihnen präsentiert wird, werde bereits von einer bestimmten Anzahl von Personen oder bestimmten Personen unterstützt (so ausdrücklich BAG 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 40).
- LAG Thüringen, 12.07.2023 - 4 TaBV 31/22
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - unverzügliche Prüfpflicht von …
Dabei handelt es sich um eine wesentliche Wahlvorschrift, deren Verletzung eine Wahlanfechtung begründen kann (BAG 18.7.2012 - 7 ABR 21/11, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 62).Am letzten Tag der Einreichungsfrist hat der Wahlvorstand Vorkehrungen zu treffen, um kurzfristig zusammenzutreten und eingehende Wahlvorschläge prüfen zu können (BAG 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, NZA - RR 2009, 481; BAG 18.7.2012 - 7 ABR 21/11, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 62).
Nach § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG berechtigen Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl, wenn die Verstöße das Wahlergebnis objektiv weder ändern noch beeinflussen konnten (BAG 18.7.2012 - 7 ABR 21/11, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 62; LAG Thüringen 10.10.2018 - 6 TaBV 11/17, juris).
Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt (dazu BAG 18.7.2012 - 7 ABR 21/11, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 62; LAG Thüringen 10.10.2018 - 6 TaBV 11/17, juris), dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre.
Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 21.1.2009, 7 ABR 65/07 mwN; BAG 18.7.2012 - 7 ABR 21/11, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 62; LAG Thüringen 10.10.2018 - 6 TaBV 11/17, juris).
- BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten
- BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15
Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort
- BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19
Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel
- BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von …
- LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14
Betriebsratswahlanfechtung
- LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl; …
- BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung
- LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
Betriebsratswahl - Anfechtung - fehlerhafte Wählerliste - Einspruch - …
- LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18
Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfung von …
- BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis
- LAG Niedersachsen, 03.09.2020 - 4 TaBV 45/19
Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl gem. § 24 Abs. …
- ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
- BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21
Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege
- LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15
Wirksamkeit der Betriebsratswahl
- LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18
Wahlanfechtung
- LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
Abbruch einer Betriebsratswahl
- LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 26/23
Betriebsratswahl; Wahlanfechtung
- LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der …
- LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
Nachträgliche Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Gerichtliche …
- LAG Nürnberg, 07.03.2022 - 1 TaBV 23/21
Betriebsratswahl - Anfechtung
- ArbG Köln, 06.12.2018 - 12 BV 380/18
- LAG München, 07.01.2014 - 4 TaBVGa 10/13
Einstweilige Verfügung, Aufsichtsratswahlen, Korrektur/Zulassung eines …
- LAG Hamm, 15.02.2016 - 13 Ta 70/16
Einstweilige Verfügung; Korrektur; Wahl; Betriebsrat; Vorschlagsliste; …
- LAG Köln, 26.01.2016 - 12 TaBV 60/15
Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson der …
- OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen …
- ArbG Köln, 25.11.2022 - 7 BV 98/22
- LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 10 TaBV 42/19
Erfolgreiche Wahlanfechtung bei unzulässiger Kennzeichnung einer Liste (hier mit …
- ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des …
- LAG Hessen, 29.06.2020 - 16 TaBV 150/19
- ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18
Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften …
- LAG München, 20.03.2019 - 8 TaBV 37/18
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
- ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
- ArbG Köln, 05.04.2023 - 19 BV 138/22
- VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag